60 Prozent Mieterlass für GewerbemieterInnen – Casafair

Schliessen

Casafair Logo

Der Bun­des­rat hat das Corona-Mass­nah­men­pa­ket zur Ent­schär­fung der Situa­tion bei den Gewer­be­mie­ten in die Ver­nehm­las­sung geschickt. Auch Casafair Schweiz hat sich an der Anhö­rung beteiligt.

Casafair Schweiz begrüsst eine gesetz­li­che Rege­lung zum Teil­erlass von Geschäfts­mie­ten für die Zeit, in der Unter­neh­men wegen den behörd­li­chen Mass­nah­men zu Covid-19 ihre Geschäfte ein­stel­len muss­ten. Unge­ach­tet der vie­len indi­vi­du­ell unter­schied­li­chen Ver­hält­nisse der Aus­wir­kun­gen erach­tet Casafair Schweiz die vor­ge­schla­gene Rege­lung mit 40-%-Mietpflicht wäh­rend der zwei Monate als mini­ma­len Anspruch der betrof­fe­nen Unter­neh­men, sofern keine andere Rege­lung zwi­schen Ver­mie­te­rIn­nen und Mie­ten­den gefun­den wer­den konnte und keine ander­wei­tige à‑fonds-perdu-Unter­stüt­zung erfolgte, die auch Miet­for­de­run­gen beinhaltete.

Casafair gibt aber zu beden­ken, dass gerade Ver­mie­te­rIn­nen, die sich der Kos­ten­miete ver­pflich­tet haben, Gefahr lau­fen, in eine wirt­schaft­li­che Not­lage zu gera­ten. Der Bund sieht einen Betrag von höchs­tens 20 Mio. Fran­ken vor, um Ver­mie­te­rin­nen und Ver­mie­ter finan­zi­ell zu unter­stüt­zen, die infolge des Lock­downs in eine wirt­schaft­li­che Not­lage gera­ten. Casafair schätzt die­sen Betrag als zu gering ein und for­dert, dass die Kan­tone mit einem ange­mes­se­nen Anteil zur Betei­li­gung ver­pflich­tet wer­den soll­ten. Eben­falls ist sicher­zu­stel­len, dass Ver­mie­tende, die rasch und gross­zü­gig gehan­delt haben, um wirt­schaft­li­che Fol­ge­schä­den für die mie­ten­den Betriebe abzu­wen­den, nicht schlech­ter gestellt wer­den dür­fen als Ver­mie­te­rIn­nen, die zuge­war­tet haben.

Bis zur Über­wei­sung der Motion aus den Eid­ge­nös­si­schen Räten und dem Vor­lie­gen des bun­des­rät­li­chen Ent­wurfs sind seit dem Ver­hän­gen des Lock­downs einige Monate ver­stri­chen. Viele Betriebe haben sich unter dem Ein­druck der Ein­nah­me­aus­fälle vor­schnell auf ein Miet­re­duk­ti­ons­an­ge­bot ein­ge­las­sen, das ihnen aber weder das wirt­schaft­li­che Über­le­ben garan­tiert noch sie in Kon­kur­renz zu ihren Mit­be­wer­ben­den, die den vol­len Teil­mie­ter­lass bean­spru­chen kön­nen, gleich­stellt. Es muss ihnen die Mög­lich­keit gebo­ten wer­den, auf Grund des «Covid-19-Geschäfts­mie­te­ge­set­zes» Nach­bes­se­run­gen ihrer Lösung einzufordern.

Casafair Schweiz setzt aus­ser­dem wei­ter­hin auf part­ner­schaft­li­che Ver­hält­nisse zwi­schen Ver­mie­te­rIn­nen und Mie­ten­den und emp­fiehlt nach Mög­lich­keit Lösun­gen, die auch über den vor­ge­schla­ge­nen gesetz­li­chen Mini­mal­an­spruch gehen können.



Werbung