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Referenzen, Referenzen …

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  Do, 14.02.2019

Othmar Helbling steht praktisch täglich auf einer Baustelle. casanostra wollte vom St. Galler Bauherrenberater wissen, wie sich Laien vor Baupfusch und zweifelhaften Firmen schützen können.

Bauherren sind oft unerfahren und ahnungslos in der Baumaterie, geschweige im Umgang mit Bauunternehmern. Wo werden am meisten Fehler begangen, wenn sie mit Bauunternehmern oder auch Architekten ins Geschäft treten?

Othmar Helbling: Es ist paradox: Jeden Artikel, den wir im Internet für 20 Franken kaufen wollen, prüfen wir auf Herz und Nieren. Wir lesen Referenzen und Testberichte. Halten wir hingegen einen Hochglanzprospekt mit unserer «Traumimmobilie» in Händen, scheint solche Vorsicht wie weggeblasen.

Wie schützt sich der Bauherr vor zweifelhaften Angeboten?

Indem er sich zwingend Referenzadressen des Bauunternehmers oder Investors geben lässt und mit den Käufern spricht. Im Fall des Hauses in Erlinsbach (siehe Beitrag «Mehr Schutz vor Baupfusch ist dringend nötig») scheint allerdings auch das nichts genützt zu haben.

Was empfiehlt sich sonst noch?

Das Internet konsultieren. Im Handelsregister kann ich ersehen, wie alt die Firma ist oder wie sie sich in den letzten zwölf Monaten entwickelt hat. Wurde zum Beispiel der Verwaltungsrat ausgewechselt oder wurden kürzlich neue Unterfirmen gegründet? Ferner kann man online einen Betreibungsauszug bestellen. Dafür bedarf es bloss einer einfachen Begründung.

Trotzdem scheint die Versuchung gross, das Haus bei einem kostengünstigen Bauunternehmer zu bestellen.

Ja leider. Denn der lässt meist Unterfirmen bauen, die wenig Erfahrung haben. Am Ende ist der Ärger am Pfusch gross, die Freude am Bauwerk futsch. Nicht zu reden vom Geld … Mein Rat: lieber eine erfahrene Firma mit gutem Leistungsausweis wählen, auch wenn sie etwas teurer sein mag.

Wie soll ich beim Kauf einer Stockwerkeigentumswohnung vorgehen, die erst auf dem Papier steht? Der Investor bietet die Wohnungen bereits zum Verkauf an und will eine Anzahlung.

Schon beim Vorvertrag würde ich mich unbedingt an eine Fachperson wenden. Der Hausverein kennt solche Adressen. Den Kaufvertrag soll man auf jeden Fall prüfen lassen.

Was heisst das, wenn im Vertrag steht, dass der Generalunternehmer die Mängelrechte an den Käufer abtritt?

Die Einforderung für Mängelbehebungen wird auf den Bauherren abgeschoben. Dieser muss dann selber herausfinden, welcher Handwerker für den Mangel verantwortlich ist. Treten dann wirklich schwerwiegende Baupfusch-Probleme – etwa ein undichtes Flachdach – auf, wird es schwierig, da ohne vollständige Bauwerksdokumente der Schaden kaum dem Planer oder dem Unternehmer zugeordnet werden kann.

Stichwort Flachdach: Muss da nicht die Haftpflichtversicherung des Handwerkers einspringen?

Diese wird sehr genau wissen wollen, wer Schuld hat.

Und die Bauherrenversicherung?

Nein, genau solche Fälle sind in der Regel in der Police ausgeklammert.

Ist eigentlich jeder Mangel ein Baupfusch? Wo verläuft die Grenze?

Das ist schwierig zu sagen. Fehler passieren jedem, nicht nur auf dem Bau. Der Begriff Baupfusch ist etwas gar pauschal. Klare Mängel müssen bereits bei der Bauabnahme gerügt werden. Für alles andere, was in den ersten fünf Jahren zum Vorschein kommt, gelten die Regeln von SIA 118. Sonst verjähren die Ansprüche.

Der Autor

Stefan Hartmann

Stefan Hartmann
Journalist BR

Aus «casanostra» 149

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